EU Inc.: Firmengründung in 48 Stunden für 100 Euro — was dran ist
25. Oktober 2026 · Stand des Gesetzgebungsverfahrens
„EU Inc.: Unternehmensgründung in nur 2 Tagen für maximal 100 Euro“ — der Satz macht gerade die Runde. Kurz gesagt: Die Aussage ist im Kern richtig — aber sie beschreibt einen Gesetzesvorschlag, kein geltendes Recht. Und beim Thema, das Finance-Verantwortliche am meisten interessiert, dem Steuerrecht, enthält der Vorschlag praktisch nichts.
Gründungsdauer (Ziel)
Gründungskosten (Ziel)
Mindestkapital
Gründungen frühestens
Eckwerte aus dem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission vom 18. März 2026; Zeitplan geschätzt.
Was ist EU Inc.?
Am 18. März 2026 hat die EU-Kommission den Vorschlag für eine neue europäische Rechtsform namens „EU Inc.“ vorgelegt. Als sogenanntes „28. Regime“ soll sie neben den bestehenden Rechtsformen der 27 Mitgliedstaaten stehen — eine Gesellschaft, die in jedem Mitgliedstaat nach denselben Regeln gegründet werden kann. Ursprung ist die Startup-Kampagne eu-inc.org, die seit Oktober 2024 per Petition dafür wirbt; Kommissionspräsidentin von der Leyen kündigte beim Weltwirtschaftsforum am 21. Januar 2026 an, dass die Kommission das 28. Regime „EU Inc.“ nennt.
Die 48-Stunden-100-Euro-Aussage
Sie stammt tatsächlich aus dem Vorschlag: Eine Standard-EU Inc. soll innerhalb von 48 Stunden zu Kosten von 100 Euro gegründet werden können — über ein harmonisiertes Antragsformular plus europäische Mustersatzung. Allerdings verlangt die Verordnung eine präventive Rechtmäßigkeitsprüfung bei der Gründung, und der Mitgliedstaat entscheidet, ob sie administrativ, gerichtlich oder notariell erfolgt. Für Deutschland heißt das: Ob der Notar draußen bleibt, ist offen — und damit auch, ob die 100 Euro in der Praxis halten.
Die Eckpunkte des Vorschlags
- Haftungsbeschränkung ohne Mindestkapital: Kapital ist erforderlich, eine Mindesthöhe nicht.
- Gründung in einem Mitgliedstaat, nationales Recht ergänzend: Für alles, was die Verordnung nicht regelt, gilt das Recht der zugeordneten „relevanten nationalen Rechtsform“ — in Deutschland also wohl GmbH-Recht. Genau das kritisiert die Kampagne: Auslegung durch nationale Gerichte und Registrierung in nationalen Registern untergrüben die angestrebte Standardisierung.
- Geschäftsführung: Geschäftsführer müssen natürliche Personen sein, mindestens einer mit Wohnsitz in der EU.
- Digital-only: Gründung, Finanzierungsvorgänge und Anteilsübertragungen vollständig digital, ohne zwingende Intermediäre; vereinfachte digitale Liquidation und Insolvenz.
- Arbeits- und Sozialversicherungsrecht: gilt national uneingeschränkt weiter.
Steuerrecht — der entscheidende Punkt
Hier kommt die Ernüchterung: Der Verordnungsvorschlag enthält praktisch kein Steuerrecht. Das ist kein Versehen, sondern EU-Systematik — eine Verordnung allein kann keine fiskalischen Maßnahmen einführen; die müssten über eine Richtlinie kommen, und dafür braucht es Einstimmigkeit aller Mitgliedstaaten. Die Kommission stellt lediglich in Aussicht, das 28. Regime später durch weitere Vorschläge zu ergänzen, auch im Steuerbereich.
Eine EU Inc. mit Sitz in Deutschland wäre nach heutigem Stand ganz normal körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig — wie eine GmbH, mit allen HGB-, GoBD- und UStG-Pflichten.
Was es bisher gibt, ist eine Position des Europäischen Parlaments: Am 9. Juli 2026 nahm das EP mit 366 zu 192 Stimmen eine Entschließung zur Machbarkeit eines 28. Steuerregimes an — ein Initiativbericht, nicht bindend. Inhalt eines möglichen „Steuermoduls“: konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, standardisierte Steuererklärungen, vereinfachte Umsatzsteuerverfahren und gestraffte Quellensteuerregeln, dazu grenzüberschreitende Verlustverrechnung und klar spezifizierte Verrechnungspreisregeln für Unternehmen, die sich dafür entscheiden. Ein konkreter Kommissionsvorschlag dazu: keiner.
Antipoden: Amazon FBA und das EU-Steuerrecht
Wie weit Gesellschaftsrecht und Steuerrecht in der EU auseinanderliegen, zeigt ein Alltagsbeispiel aus dem Handel: Amazon FBA. Die EU hat kein gemeinsames Steuerregime — sie hat Regeln, die Steuern zwischen 27 Staaten verteilen. Bei der Umsatzsteuer heißt das seit 2021: Fernverkäufe an Verbraucher werden im Bestimmungsland besteuert (ab 10.000 € EU-weit) und über den One-Stop-Shop gemeldet; Ware, die in einem anderen Mitgliedstaat lagert, löst dort eine umsatzsteuerliche Registrierungspflicht aus. Die Steuer folgt dem Warenweg.
Amazon FBA Pan-EU macht genau diese Zuordnung schwer: Amazon entscheidet, in welchem Lager die Ware liegt und von wo sie verschickt wird — Deutschland, Polen, Tschechien, Frankreich, Italien, Spanien und weitere. Der Händler erfährt es nachträglich aus den Transaktionsberichten. Dieselbe Bestellung kann je nach Lager drei verschiedene steuerliche Folgen haben:
Deutsche Umsatzsteuer, deutsche Voranmeldung — kein OSS.
Besteuerung in Deutschland, Meldung über den One-Stop-Shop — oder lokale Erklärung.
Innergemeinschaftliches Verbringen: Registrierung in Polen, Zusammenfassende Meldung, Erwerbsbesteuerung — ohne einen einzigen Verkauf.
Jede Umlagerung durch Amazon ist ein steuerbarer Vorgang, jedes Lagerland eine eigene Registrierung mit eigener Erklärung. Der Marktplatz optimiert Logistik, nicht Steuern — und das Steuerrecht verteilt nach Warenweg. Genau diese Lücke müsste ein „Steuermodul“ der EU Inc. schließen: vereinfachte Umsatzsteuerverfahren, standardisierte Erklärungen, eine Registrierung statt sechs. Davon steht im Verordnungsvorschlag nichts.
Die EU harmonisiert die Gründung und verteilt die Steuern weiter nach Warenweg. Amazon verteilt die Ware.
Der Zeitplan
Petition eu-inc.org
Ankündigung WEF
18.03.2026 · Kommissionsvorschlag
EP-Entschließung Steuer
Einigung (Ziel)
erste Gründungen
Vorschlag wird von Parlament und Rat verhandelt; die Kommission strebt eine Einigung bis Ende 2026 an, danach Verordnung und Anwendungsfrist.
Der Vorschlag hat bereits kritische Stimmen aus der Wirtschaft ausgelöst — von der Startup-Szene, der er nicht weit genug geht, bis zu Notaren und Kammern, denen er zu weit geht. Es ist davon auszugehen, dass die endgültige Verordnung in einigen Punkten vom Entwurf abweicht.
Was das für NetSuite-Kunden heißt: Steuerlich und buchhalterisch ändert die EU Inc. Stand heute nichts. Es bleibt bei nationaler Compliance pro Land — eigene Subsidiary je Gesellschaft, lokale Steuerregeln, E-Rechnungspflicht, GoBD, DATEV-Übergabe. Genau dafür bauen wir Finance-Setups in NetSuite OneWorld — für FBA-Händler mit einem Steuer-Nexus je Lagerland, Steuerlogik nach Abgangs- und Bestimmungsland je Transaktion und OSS-Auswertung aus den eigenen Buchungsdaten statt aus Amazon-Reports. Wer heute in Deutschland gründet oder expandiert, startet mit Startbereit — der Markteintritt mit Gesellschaft, ERP und Steuersetup aus einer Hand.
Häufige Fragen
Gibt es die EU Inc. schon?
Nein. Es gibt seit dem 18. März 2026 einen Verordnungsvorschlag der EU-Kommission, der jetzt von Parlament und Rat verhandelt wird. Gründen lässt sich eine EU Inc. frühestens 2027 oder 2028 — nach Verabschiedung und Anwendungsfrist.
Kostet die Gründung wirklich nur 100 Euro?
Das ist das Ziel des Vorschlags: 100 Euro, 48 Stunden, digitales Standardverfahren. Offen ist, wie die vorgeschriebene Rechtmäßigkeitsprüfung in Deutschland umgesetzt wird — administrativ, gerichtlich oder notariell. Bleibt der Notar beteiligt, dürfte es teurer werden.
Welches Recht gilt für eine EU Inc. in Deutschland?
Die Verordnung regelt Gründung, Kapital, Organe und Anteile; für alles Weitere gilt ergänzend das Recht der zugeordneten nationalen Rechtsform — in Deutschland voraussichtlich das GmbH-Recht. Arbeits- und Sozialversicherungsrecht gelten ohnehin national.
Spart eine EU Inc. Steuern?
Nein. Der Vorschlag enthält kein Steuerrecht. Eine EU Inc. mit Sitz in Deutschland unterliegt Körperschaft- und Gewerbesteuer wie eine GmbH, mit HGB-Rechnungslegung, GoBD und Umsatzsteuergesetz. Ein „Steuermodul“ hat das Europäische Parlament im Juli 2026 lediglich unverbindlich angeregt; es bräuchte eine Richtlinie mit Einstimmigkeit.
Was ändert sich für Unternehmen mit mehreren EU-Gesellschaften?
Vorerst nichts: Jede Gesellschaft bleibt steuerlich und buchhalterisch ein nationaler Fall mit eigenen Pflichten. Die EU Inc. könnte künftig die Gründung vereinheitlichen — die Compliance pro Land bleibt, bis es ein eigenes Steuerregime gibt.
Was bedeutet Amazon FBA Pan-EU für die Umsatzsteuer?
Amazon lagert und verschickt die Ware aus Lagern in mehreren Mitgliedstaaten, ohne dass der Händler das steuert. Jedes Lagerland erfordert eine eigene Umsatzsteuer-Registrierung; Umlagerungen zwischen Ländern sind innergemeinschaftliche Verbringungen mit Meldepflicht; Verkäufe an Verbraucher in anderen Ländern werden im Bestimmungsland besteuert und über den One-Stop-Shop gemeldet. Die steuerliche Zuordnung hängt also für jede Bestellung vom Abgangs- und Bestimmungsland ab — die EU Inc. ändert daran nichts.
Quellen
- Europäische Kommission via ERA: EC presents proposal for EU Inc. as starting point for 28th regime
- Eubelius: The EU Inc. — the European Commission's proposal for a 28th corporate regime
- Sifted: Leaked plans not good enough, says EU Inc campaign
- Accountancy Europe: Tax policy update, April 2026
- Europäisches Parlament: Feasibility of a 28th tax regime (summary)
- IFC Review: MEPs back tax simplification ideas
- Wolters Kluwer International Tax Law Blog: 28th regime needs a dual-instrument architecture
- SwissCore: 28th Regime? Let's call it EU Inc.
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